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Satzung der GAL
Ennigerloh
§ 1 Name und Sitz
Die WählerInnengruppe
Grün - Alternative Liste (GAL) Ennigerloh
ist ein Zusammenschluss im Sinne des Kommunalwahlgesetzes. Sie ist für
die Stadt Ennigerloh errichtet. Sitz der WählerInnnengruppe ist Ennigerloh.
§ 2 Ziele und Zweck des Vereins
Die Grün - Alternative Liste Ennigerloh ist eine unabhängige
WählerInnengemeinschaft.
Sie ist ausschließlich und unmittelbar selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
Zentrales Anliegen der WählerInnengruppe ist die politische
Arbeit nach ökologischen, gewaltfreien, sozialen, basisdemokratischen
und emanzipatorischen Grundsätzen. Zielsetzung ist auch die Umsetzung
der Agenda 21. Durch lokales Handeln soll eine nachhaltige, zukunftsfähige
Entwicklung vorangetrieben werden.
Die Ziele sollen durch die Teilnahme an den Kommunalwahlen
erreicht werden, um dadurch an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
Die WählerInnengruppe ist offen für alle, die
bei der Verwirklichung dieser Ziele mithelfen wollen, unabhängig
davon, ob sie einer Partei angehören, in örtlichen Bürgerinitiativen
zusammengeschlossen sind oder als nichtorganisierte Einzelpersonen an
der Gestaltung Ennigerlohs mitarbeiten wollen.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied der "Grün - Alternativen Liste" kann jede natürliche
oder juristische Person werden, die mindestens 15 Jahre alt ist und die
den Vereinszweck fördern will. Eine juristische Person hat jedoch
kein Stimmrecht.
Die Mitgliedschaft ist durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den
Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme
von Mitgliedern. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich
zu begründen und der nächsten Mitgliederversammlung ( MV ) mitzuteilen.
Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei der MV Einspruch eingelegt
werden. Die MV entscheidet hierüber mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt
muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
Verletzt ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins,
kann es durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
Der Beschluss des Vorstands muss schriftlich begründet werden und
dem Mitglied muß Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen
diesen Beschluss kann das Mitglied bei der MV Beschwerde einlegen. Die
Berufung muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Beschlusses dem
Vorstand bekannt zu geben. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgerechter
Einlegung der Berufung eine außerordentliche MV einzuberufen, die
abschließend und unwiderruflich über den Ausschluss entscheidet.
§ 4 Beiträge
Die Höhe der Beträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag die Beiträge
ermäßigen.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus der
GAL Ennigerloh ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger, schriftlicher
Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand
ist. Der Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss muss dem Mitglied
schriftlich mitgeteilt werden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied bei
der Mitgliederversammlung ( MV ) Beschwerde einlegen.
§ 5 Organe
Organe der GAL Ennigerloh sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus einer / einem Vorsitzenden, einer / einem stellvertretenden
Vorsitzenden und einer /einem KassiererIn,
Dem Vorstand obliegen hinsichtlich der Geschäftsführung Grundsatzentscheidungen,
ferner die Beschaffung und Verwaltung der Mittel.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder
des Vorstandes
vertreten.
Der Vorstand wird von der MV für 2 Jahre gewählt. Jedes Mitglied
ist einzelnd zu wählen. Über das Wahlverfahren entscheidet die
MV. Nach ihrer Amtszeit bleibt der Vorstand im Amt, bis der neue Vorstand
gewählt wird.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder
anwesend sind.
Der Vorstand ist durch eine ordnungsgemäß einberufene MV jederzeit
abwählbar. Er ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig und an
ihre Weisungen gebunden.
§ 7 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand vertritt die WählerInnengruppe nach außen.
Die / der Vorsitzende ist offizielle/r AnsprechpartnerIn in der GAL Ennigerloh.
Die /
Der KassiererIn ist für die Kassenführung zuständig. Die
/ der stellvertretende
Vorsitzende vertritt die / den VorsitzendeN. Der Vorstand hat insbesondere
folgende Aufgaben:
Vorbereitung und Einberufung von MV´s;
Ausführung von Beschlüssen der MV;
Erstellung eines Jahresberichtes;
Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
Der Vorstand ist für die Protokollführung der Mitgliederversammlungen
und der Vorstandssitzung zuständig.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die MV der WählerInnengruppe "GAL Ennigerloh" ist ihr oberstes
beschluss-fassendes Organ. Sie besteht aus den ordnungsgemäß
geladenen und erschienenen Mitgliedern der WählerInnengruppe. Die
Einberufung der MV erfolgt 2 Wochen vorher schriftlich an alle Mitglieder
der WählerInnengruppe unter Angabe der Tagesordnung durch die / den
VorsitzendeN. Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen auf mind.
5 Tage verkürzt werden. Über Anträge auf Ergänzung
oder Änderung der Tagesordnung in der MV beschließt die Versammlung.
Ausgenommen hiervon sind Satzungsänderungen und die Auflösung
des Vereins.
Die MV wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. Auf Antrag kann
ein anderes ordentliches Mitglied für die Versammlungsleitung gewählt
werden.
Die MV fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Enthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine
Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig. Satzungsänderungen,
die von Behörden oder Gerichten aus formalen Gründen verlangt
werden, kann der Vorstand ohne MV vornehmen.
Über Beschlüsse der MV ist ein Protokoll anzufertigen, das von
dem / der VersammlungsleiterIn und der / dem ProtokollführerIn zu
unterzeichnen ist.
Eine außerordentliche MV ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das
Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder
dies unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung (MV)
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen
und Vorhaben des Vereins;
Wahl der KassenprüferInnen, Entgegennahme des Jahresberichtes des
Vorstands. Entlastung des Vorstands.
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;
Wahl und Abberufung des Vorstands.
Wahl der Listen- und EinzelkandidatInnen, sowie Beschlussfassung über
das Programm der GAL;
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung
des Vereins;
Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss
des Vorstandes.
Bei der Verabschiedung der Satzung, der Wahl des Vorstands und der Listen
und EinzelkandidatInnen sind alle Mitglieder stimmberechtigt.
§ 10 MitarbeiterInnen
Alle MitarbeiterInnen haben sämtliche Rechte der Mitglieder, es sei
denn, der Vorstand lehnt dies ab.
§ 11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen beschlossen
werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen der
GAL an die Kreisgruppe Warendorf des BUND.
Ennigerloh, den 03.03.04
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