Über Uns

Über Uns

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Die Mitglieder der Grün-Alternativen Liste Ennigerloh haben das Ziel, dass alle Menschen in einer intakten Umwelt sozialgerecht miteinander leben können. Deshalb setzen wir uns für die Erhaltung der Lebensgrundlagen, für den Schutz der Umwelt, für Menschenrechte und Friedenspolitk ein.

Unsere Präambel

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dass wir umweltverträglich handeln und zusammenleben und unsere natürlichen Lebensgrundlagen bewahren, denn wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt; dass wir jede Politik ablehnen, die Krieg als Mittel der Politik akzeptiert; dass die vorgenommenen Einschränkungen des Asylgesetzes wieder rückgängig gemacht werden müssen. Der Schutz der Flüchtlinge muss im Asylrecht wieder Vorrang haben vor den wirtschaftlichen Interessen der aufnehmenden Staaten; dass unser Sozialstaat nicht weiter ausgehöhlt werden darf, sondern ausgebaut werden muss. Angesichts von Massenarbeitslosigkeit darf man nicht die Arbeitslosen bekämpfen, sondern die Armut als Folge von Langzeitarbeitslosigkeit. Armut kann aber nur beseitigt werden, wenn man bereit ist, den Reichtum zu verteilen; dass die Globalisierungspolitik der reichen Industriestaaten gestoppt werden muss, um eine gerechte Weltwirtschaftsordnung zu erreichen; dass alle Atomanlagen sofort abgeschaltet werden müssen; dass die Gleichstellung von Frauen und Männern endlich verwirklicht wird; dass eine Gesellschaft ohne Faschismus und Rassismus geschaffen wird; dass die Zielsetzung der Agenda 21 unterstützt wird. Durch lokales Handeln soll eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung vorangetrieben werden

Unsere Vier Säulen

Hilf Mit!
Ökologisch
Gewaltfrei
Demokratisch
Sozial

Unser Vorstand

Bernhard Haverkamp

Kassierer der GAL, Sachkundiger Bürger

Josef Steinhorst

Sprecher der GAL, Sachkündiger Bürger

Sei dabei und finde heraus wie du uns unterstzützen kannst.

Unsere Satzung

Die WählerInnengruppe Grün – Alternative Liste (GAL) Ennigerloh ist ein Zusammenschluss im Sinne des Kommunalwahlgesetzes. Sie ist für die Stadt Ennigerloh errichtet. Sitz der WählerInnnengruppe ist Ennigerloh.

Die Grün – Alternative Liste Ennigerloh ist eine unabhängige WählerInnengemeinschaft. Sie ist ausschließlich und unmittelbar selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Zentrales Anliegen der WählerInnengruppe ist die politische Arbeit nach ökologischen, gewaltfreien, sozialen, basisdemokratischen und emanzipatorischen Grundsätzen. Zielsetzung ist auch die Umsetzung der Agenda 21. Durch lokales Handeln soll eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung vorangetrieben werden. Die Ziele sollen durch die Teilnahme an den Kommunalwahlen erreicht werden, um dadurch an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Die WählerInnengruppe ist offen für alle, die bei der Verwirklichung dieser Ziele mithelfen wollen, unabhängig davon, ob sie einer Partei angehören, in örtlichen Bürgerinitiativen zusammengeschlossen sind oder als nichtorganisierte Einzelpersonen an der Gestaltung Ennigerlohs mitarbeiten wollen

Mitglied der „Grün – Alternativen Liste“ kann jede natürliche oder juristische Person werden, die mindestens 15 Jahre alt ist und die den Vereinszweck fördern will. Eine juristische Person hat jedoch kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft ist durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und der nächsten Mitgliederversammlung ( MV ) mitzuteilen. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei der MV Einspruch eingelegt werden. Die MV entscheidet hierüber mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Verletzt ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins, kann es durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Der Beschluss des Vorstands muss schriftlich begründet werden und dem Mitglied muß Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen diesen Beschluss kann das Mitglied bei der MV Beschwerde einlegen. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Beschlusses dem Vorstand bekannt zu geben. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgerechter Einlegung der Berufung eine außerordentliche MV einzuberufen, die abschließend und unwiderruflich über den Ausschluss entscheidet.

Die Höhe der Beträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag die Beiträge ermäßigen. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus der GAL Ennigerloh ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Der Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied bei der Mitgliederversammlung ( MV ) Beschwerde einlegen.

Organe der GAL Ennigerloh sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand

Der Vorstand besteht aus einer / einem Vorsitzenden, einer / einem stellvertretenden Vorsitzenden und einer /einem KassiererIn, Dem Vorstand obliegen hinsichtlich der Geschäftsführung Grundsatzentscheidungen, ferner die Beschaffung und Verwaltung der Mittel. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten. Der Vorstand wird von der MV für 2 Jahre gewählt. Jedes Mitglied ist einzelnd zu wählen. Über das Wahlverfahren entscheidet die MV. Nach ihrer Amtszeit bleibt der Vorstand im Amt, bis der neue Vorstand gewählt wird. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand ist durch eine ordnungsgemäß einberufene MV jederzeit abwählbar. Er ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden.

Der Vorstand vertritt die WählerInnengruppe nach außen. Die / der Vorsitzende ist offizielle/r AnsprechpartnerIn in der GAL Ennigerloh. Die / der KassiererIn ist für die Kassenführung zuständig. Die / der stellvertretende Vorsitzende vertritt die / den VorsitzendeN. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung und Einberufung von MV´s; Ausführung von Beschlüssen der MV; Erstellung eines Jahresberichtes; Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Der Vorstand ist für die Protokollführung der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzung zuständig.

Die MV der WählerInnengruppe „GAL Ennigerloh“ ist ihr oberstes beschluss-fassendes Organ. Sie besteht aus den ordnungsgemäß geladenen und erschienenen Mitgliedern der WählerInnengruppe. Die Einberufung der MV erfolgt 2 Wochen vorher schriftlich an alle Mitglieder der WählerInnengruppe unter Angabe der Tagesordnung durch die / den VorsitzendeN. Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen auf mind. 5 Tage verkürzt werden. Über Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung in der MV beschließt die Versammlung. Ausgenommen hiervon sind Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. Die MV wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. Auf Antrag kann ein anderes ordentliches Mitglied für die Versammlungsleitung gewählt werden. Die MV fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig. Satzungsänderungen, die von Behörden oder Gerichten aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand ohne MV vornehmen. Über Beschlüsse der MV ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem / der VersammlungsleiterIn und der / dem ProtokollführerIn zu unterzeichnen ist. Eine außerordentliche MV ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen und Vorhaben des Vereins; Wahl der KassenprüferInnen, Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands. Entlastung des Vorstands. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge; Wahl und Abberufung des Vorstands. Wahl der Listen- und EinzelkandidatInnen, sowie Beschlussfassung über das Programm der GAL; Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins; Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes. Bei der Verabschiedung der Satzung, der Wahl des Vorstands und der Listen und EinzelkandidatInnen sind alle Mitglieder stimmberechtigt.

Alle MitarbeiterInnen haben sämtliche Rechte der Mitglieder, es sei denn, der Vorstand lehnt dies ab.

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen der GAL an die Kreisgruppe Warendorf des BUND.